Gesundheitlicher Unternehmenserfolg laut Arbeitnehmerschutzgesetz
Schitter & Co setzt auf die „wirtschaftliche und menschliche Gesundheit im Wechselspiel“ von Unternehmen, Organisationen und andere Einrichtungen.
Lt. ASchG (§ 4 i.V. mit § 7 ASchG) Novelle 2013 im Zusammenhang mit ÖNORM EN 10075 (Teil 1 bis 3) verpflichtet sich jedes Unternehmen eine Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen durchzuführen. Dies wird durch die Arbeitsinspektion überprüft.
Im Zusammenhang mit der geforderten Evaluierung der vier Dimensionen hat Schitter & Co in Zusammenarbeit mit Dr. Ladler Forschung & Evaluation ein schlankes Befragungsinstrument zur Erhebung dieser psychischen Belastungen entwickelt. Vorteil: Dieses kann in allen Branchen eingesetzt und bei Bedarf entsprechend erweitert bzw. angepasst werden. Damit wird begleitende Planung, sofortige Maßnahmenumsetzung und Dokumentation, sowie Wirkungskontrolle und korrigierenden Maßnahmenableitung jederzeit möglich.
Zusammengefasst – Vorteile durch die Dienstleistung von Schitter & Co.:
Durch diese Umsetzung wird garantiert, dass die Vorgaben durch das ASchG rechtlich richtig eingehalten werden. Das beinhaltet die Sicherheit bei späteren Kontrollen durch das Arbeitsinspektorrat. Vor allem können mit diesem Vorgehen schon jetzt bei Firmen ausgesprochene Strafen, die einen Großteil der Evaluationskosten ausmachen bzw. diese teilweise sogar deutlich überschreiten, vermieden werden. Diese ausgesprochenen Strafen hängen auch damit zusammen, dass man gratis zur Verfügung gestellte Fragebogen ohne entsprechendes Evaluations-Know-How einsetzt und auswertet und letztlich dadurch falsche Schlüsse zieht und Maßnahmen setzt, die weder notwendig noch richtig sind – also zusätzliche Kosten ohne Erfolg generiert. Übrigens mussten diese Firmen dann nachträglich die Evaluation von geeigneten Unternehmen durchführen lassen.
Was erhalten sie:
– Untersuchung direkt bei ihnen vor Ort mit kompetenter Begleitung. Vorteil: Erste auftretende Themen können sofort bearbeitet und damit bereits gelöst werden.
– Erstauswertung: Bereits unmittelbar nach der Befragung erhält das Unternehmen eine Gesamtübersicht in der über ein Ampelsystem klar ersichtlich wird, wo sofort anzusetzen ist, aber auch wo bereits deutliche Stärken vorhanden sind.
– Detailauswertung pro Person: Jede/r Mitarbeiter/in erhält unmittelbar nach Abschluss der Befragung die persönliche Auswertung und kann diese gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt vergleichen. Somit weiß jede Person selbst, wie es um ihre psychische Gesundheit steht. Dies sollte nicht nur für die Führung eines Unternehmens, sondern für Betriebsräte von großer Bedeutung sein.
– Gesamtübersicht: In 14 Tagen erhält das Unternehmen eine übersichtliche Detailauswertung (ohne große Zahlentabellen) in der sofort die Stärken und Schwächen des Unternehmens erkennbar sind und dadurch sofortige oder zukünftige Handlungen notwendig werden. Damit wird „wirtschaftliche Gesundheit“ (kurfristig/mittelfristig/langfristig) messbar.